Im Fall der Fälle: Einfach umsteigen.
Sollten während der vertraglichen Leasingzeit Fahrverbote in einer Gemeinde innerhalb eines Radius von 100 Kilometern um Ihren Erstwohnsitz oder um Ihre Arbeitsstätte eingeführt werden, die wider Erwarten Ihr Fahrzeug betreffen, können Sie als Kunde** eines geleasten BMW Diesel beruhigt sein. Für Ihren BMW greift in diesem Fall das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen. Sie können auf ein vergleichbares Modell der BMW Group umsteigen. Als Alternative zum Leasing bieten wir Ihnen im Rahmen des BMW Diesel-Rücknahmeversprechens die Möglichkeit, eine Anschlussfinanzierung abzuschließen.

Attraktiver Vorteil.



Das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen* erhalten Sie beim Abschluss eines Leasingvertrags für alle BMW Neu- und Vorführwagen sowie Junge Gebrauchte. Der Leasingantrag für BMW Neu- und Vorführwagen und BMW Junge Gebrauchte muss bis 31.12.2018 gestellt werden.



Das Wichtigste in Kürze.



Das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen* greift, wenn eine Gemeinde ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge anordnet. Dieses Fahrverbot muss während der Laufzeit des Leasingvertrages in Kraft treten und für Ihren geleasten BMW gelten. Als Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertag) in ein Gebiet, zum Beispiel in eine Stadt, untersagt wird.



Pure Fahrfreude und eine Absicherung gegen ein Fahrverbot sind kein Widerspruch. Finden Sie jetzt Ihren neuen BMW Diesel – egal ob BMW Neuwagen, Vorführwagen oder Junge Gebrauchte.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns.

Mehr Know-how. Weniger Emissionen.

* Das BMW Diesel-Rücknahmeversprechen gilt, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ordnet nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge zum Zwecke der Luftreinhaltung innerhalb einer Gemeinde im deutschen Bundesgebiet an. Das Fahrverbot tritt während der Laufzeit des Leasingvertrages in einer Gemeinde in einem Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Leasingnehmers in Kraft und das vertragsgegenständliche Fahrzeug ist von dem Fahrverbot betroffen. Der Leasingnehmer schließt einen mit dem bisherigen Leasingvertrag vergleichbaren Anschlussvertrag über ein Fahrzeug der Marke BMW oder MINI bei der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München ab.

Als Fahrverbot gilt, wenn einmalig an einem Wochentag (Werktag, Sonn- und Feiertag) die Einfahrt in ein Gebiet untersagt wird. Als ein vergleichbarer Anschlussvertrag gilt ein Leasingvertrag, der im Vergleich zum bisherigen Leasingvertrag einen maximal um 15% geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht, oder ein Finanzierungsvertrag, der den gleichen oder einen höheren Fahrzeug-Kaufpreis im Vergleich zum Fahrzeug-Grundpreis des bisherigen Leasingvertrages vorsieht.

Dieses Angebot ist innerhalb des Aktionszeitraumes vom 15.03.2018 bis 31.12.2018 bei Neufahrzeugen und Vorführwagen der Marke BMW und bei Jungen Gebrauchten der Marke BMW im Aktionszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2018 verfügbar. Die Konditionen des Anschlussvertrages (Leasingentgelt, Laufzeit, Laufleistung des Leasingfahrzeuges etc.) richten sich nach dem durch Leasing oder Finanzierung zu finanzierenden Fahrzeug sowie nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anschlussvertrages bei der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München für derartige Leasing- und Finanzierungsverträge allgemein gültigen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für weitere Bedingungen und Informationen zum BMW Diesel-Rücknahmeversprechen besuchen Sie bitte www.bmw.de/diesel-ruecknahmeversprechen oder fragen Sie uns.

** Das Angebot gilt für Kunden, die innerhalb des Aktionszeitraumes vom 15.03.2018 bis 31.12.2018 einen Leasingvertrag über einen Neuwagen oder Vorführwagen der Marke BMW oder im Aktionszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2018 einen Leasingvertrag über einen Jungen Gebrauchten der Marke BMW mit der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München abschließen. 

 
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist.